Erbpacht einfach erklärt:
Ein Erbpachtgrundstück (korrekt: Erbbaurechtsgrundstück) ist ein Objekt welches Sie nicht erwerben, trotzdem vom Gesetzgeber wie ein Eigentümer behandelt werden.
Sie sparen den Kaufpreis, zahlen dafür monatlich einen "Erbbauzins" (zumeist zwischen 4 und 8% p.a. des Kaufpreises, der Kaufpreis beträgt das 12,5 bis 25-fache des Jahreserrbauzinses). Diesen Erbbauzins zahlen Sie vereinbarungsgemäß über 25 oder 99 Jahre, ganz nach Ihren Wünschen und entsprechender Vertragsgestaltung. Der Erbbauzins orientiert sich am Basiszins, kann also minimal sinken oder minimal steigen, abhängig von den Daten der deutschen Bundesbank. Zum Erbbauzins hinzu kommen die laufenden Kosten (z.B. Grundsteuer, Wassergebühren, Strassenreinigung usw.) wie bei einem herkömmlichen Kauf. Die Grundsteuer ist immer durch den Erbbauberechtigten zu übernehmen da sich diese nach den Aufbauten berechnet die der Erbbauberechtigte ggf. errichtet hat. Grundsätzlich beträgt die Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück nur wenige Euro pro Jahr, bei durch den Erbbauberechtigten errichtete Gebäude wird diese nach dem Gebäudewert zzgl. Grundstückswert festgesetzt, dennoch ist es ein geringer Betrag pro Jahr.
Bei Erbbaurechtgrundstücken kommen zum Erbbauzins einmalig die Kosten hinzu wie bei einem Kauf, d.h. Sie zahlen einmalig Grunderwerbsteuer (auf den fiktiv gebildeten Kaufpreis ca. 5-6,5%, abhängig vom jeweiligen Bundesland), Notarkosten und Grundbuchkosten, alles in üblicher Höhe wie bei einem Kauf.
Beispielrechnung: fiktiver Kaufpreis 20.000,-€, davon 6% p.a. Erbbauzins, also 1.200,-€/Jahr (entspricht 100,-€/Monat). Dazu kommen einmalig 5% Grunderwerbsteuer, hier also 1.000,-€ und einmalig die Notarkosten, hier etwa 300-400,-€.
Diese Berechnung erklärt auch weshalb es in Großstädten keine Erbbaurechtsgrundstücke gibt, der monatliche Erbbauzins, also die Monatsrate wäre nicht bezahlbar, Hier ist eine konventionelle Bankfinanzierung weitaus günstiger !
Weiterhin kommt die Grundsteuer hinzu die im Erbbaurechtsfalle vom Erbbauberechtigten zu zahlen ist. Diese beträgt jedoch nur wenige Euro pro Jahr. Hier kann man im Regelfalle von 20-60€/Jahr ausgehen. Dieser Wert ist abhängig von der Grundstücksgröße und einer eventuellen Bebaung.
Es wird ein gesondertes Erbbaurechtsgrundbuchblatt gebildet und Sie haben die Möglichkeit auf das Grundstück ein Darlehen von einer Bank aufzunehmen um zum Besispiel ein Haus zu bauen.
Das Erbbaurecht ist, wie es der Name schon hergibt, vererbbar, von Seiten des Erbbauberechtigten und auch von Seiten des Eigentümers, der Vorteil ist jedoch für beide Seiten daß der Erbbaurechtsvertrag vom Grundstückseigentümer nicht vor seinem vorgesehenen Ablauf kündbar ist.
Als Sonderfall ist bei uns jedoch vereinbart daß der Erbbauberechtigte das Grundstück jederzeit erwerben kann und somit keinen Erbbauzins mehr zahlt.
Für wen ist denn nun Erbpacht eine günstige Alternative:
Für Menschen die entwerder nicht so einfach eine Finanzierung bekommen (Selbständige, Rentner usw.) und deren Idee es ist ein Grundstück mit einer baulichen Anlage zu versehen aber den Grundstückskaufpreis einsparen wollen.
Heimfall:
Als Heimfall bezeichnet man die Rückgabe des Grundstücks bei Beendigung des Erbbaurechtes, also nach 25 oder 99 Jahren. Hierbei gibt es 3 Möglichkeiten.
erstens: das Erbbaurecht wird verlängert,
zweitens: der Eigentümer zahlt dem Erbbauberechtigten eine vereinbarte Summe für die errichteten Aufbauten.
drittens: der Erbbauberechtigte erwirbt das Grundstück
Sondermöglichkeiten bei uns:
Wir räumen jedem Erbbauberechtigten die Möglichkeit ein das Grundstück auch während des Erbbaurechtes käuflich zu erwerben !
Hier geht es zu unseren Objekte die für diese Variante zur Verfügung stehen:
www.grundundhaus.de/de/0__78_1_0__/immobilien-in-deutschland-erbpachtgrundstuecke.html
Rechtlicher Hinweis: Wir sind bemüht Auskünfte vollständig und gesetzeskomform zu erteilen, ein Rechtsanspruch besteht weder auf Vollständigkeit noch auf Gesetzeskonformität.